Tausende baden-württembergische Unternehmen, die die Corona-Soforthilfe des Landes erhielten und später zurückzahlen mussten, bekommen Geld vom Staat zurück. Nach monatelangen Unsicherheiten beschloss nun der Stuttgarter Landtag in einer Sondersitzung mit den Stimmen aller Fraktionen ein entsprechendes Gesetz. Es befreit unter anderem Friseure, Restaurantbetreiber, Fitnessstudio-Inhaber, Einzelhändler, Solo-Selbstständige oder Schausteller nachträglich von Rückforderungen. Im Zuge des ersten Lockdowns kam es zu Schließungen, kleineren wie größeren Betrieben fielen die Kunden weg.
Urteil des VGH zum Thema Rückzahlung der Hilfen
Wie viel Geld das Vorhaben die Staatskasse insgesamt kostet, ist unklar. Es wird mit mindestens knapp 800 Millionen Euro gerechnet. Geld erhalten alle die Betriebe zurück, die eine finanzielle Unterstützung auf Grundlage der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums von Mitte März 2020 erhielten. Hintergrund ist folgender: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte in der Auseinandersetzung um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen mehreren Unternehmern recht gegeben, weil die entsprechenden Bescheide nicht ausreichend konkret waren. Die Firmen hatten sich gegen die Forderungen des Landes erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte zu dem von der scheidenden grün-schwarzen Koalition eingebrachtem Gesetz: «Rechtsstaatlichkeit bedeutet, gerichtliche Entscheidungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie sorgfältig umzusetzen.» Der Grünen-Abgeordnete Felix Herken sagte, ein weiterer Vertrauensverlust der betroffenen Unternehmen müsse verhindert werden. Der Streit um das Thema hatte sich hingezogen.
Kritik am Wirtschaftsministerium
Von der Opposition kam Kritik am Verhalten des Wirtschaftsministeriums. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch kritisierte, wie mit den betroffenen Unternehmen umgegangen worden sei. Der AfD-Politiker Emil Sänze sprach von «einem politischen Versagen mit Ansage». Und FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, das Gesetz sei eine Lösung, aber eine schlechte Lösung. «Aber eine schlechte Lösung ist besser als gar keine Lösung.»
Das Wirtschaftsministerium geht mittlerweile von bis zu 100 000 zu prüfenden Anträgen aus, die über ein geplantes Antragsportal zu bearbeiten sind – bisher war stets von 62 200 abgeschlossenen Fällen die Rede, um die es geht. Hinzu kommen nun nach Angaben eines Sprechers etwa 13 000 Nichtrückmelder sowie geschätzt 7000 bis 10 000 freiwillige Rückzahler, denen das Geld zu erstatten wäre. Zudem wird mit 20 000 Anträgen von nicht antragsberechtigten Unternehmen gerechnet.
Das Land Baden-Württemberg zahlte nach Angaben der L-Bank vom vergangenen Herbst während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus.
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