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Baden-Württemberg
Lebendig begraben und damit getötet - Haftstrafen für die Täter
  • dpa

Baden-Baden. Im Prozess um ein lebendig begrabenes Opfer in Durmersheim (Landkreis Rastatt) sind die beiden Angeklagten am Montag vor dem Landgericht Baden-Baden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Laut Gericht haben sich die Männer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht. Das Urteil für den 29-jährigen angeklagten Algerier lautet: acht Jahre Haft. Für den bei der Tat erst 17 Jahre alten Mittäter sind es vier Jahre (Az.: 3 KLs 300 Js 9286/17 jug.)

Der Ältere war vor etwa einem Jahr mit dem Opfer, einem 44-jährigen Bewohner einer Asylunterkunft, in Streit geraten. Im Verlauf der Auseinandersetzung hatte er seinen Kontrahenten mit einem Messer attackiert. Als er glaubte, den Mann getötet zu haben, forderte er seinen 17-jährigen Begleiter auf, den vermeintlich Toten zu verscharren - was dieser auch tat. Das Opfer war aber erst unter der Erde erstickt, wie die Obduktion damals ergab. Worum es in dem Streit zwischen den Männern genau gegangen war, konnte nicht geklärt werden. Der Hauptangeklagte schwieg bis zum Ende des Prozesses.