Wohnungspolitik
Die Mietpreisbremse wird zwar verlängert, sie wird künftig aber weniger Menschen betreffen. (Archivbild)
Marijan Murat/dpa
Baden-Württemberg
Mietpreisbremse um ein Jahr verlängert

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wird bis Ende 2026 verlängert. Das teilte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit. Die Regelung gilt ab 2026 in 130 Städten und Gemeinden im Südwesten statt wie bisher in 89. Trotzdem profitieren weniger Menschen davon, nur noch rund 33 Prozent der Bevölkerung statt bislang 36. Das liegt daran, dass vereinzelt größere, einwohnerstarke Städte wie Mannheim oder Konstanz künftig herausfallen. 

Nach der Landtagswahl sei es dann der neuen Landesregierung vorbehalten, darüber zu entscheiden, wie es mit der Mietpreisbremse weitergehen soll, sagte Ministerin Nicole Razavi (CDU).

In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 2015 in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. In den Kommunen außerhalb der angespannten Wohnungsmärkte liegt die Höchstgrenze bundesweit und für alle Wohnungen bei 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. 

Gebietskulisse listet Kommunen auf

Die sogenannte Gebietskulisse, die die Kommunen mit besonders stark belastetem Wohnungsmarkt umfasst, hatte in den vergangenen Wochen für Streit in der schwarz-grünen Koalition gesorgt. Großstädte wie Mannheim und Konstanz erfüllen die Kriterien für den Schutzmechanismus nicht mehr. 

Grundlage ist neben rechtlichen Vorgaben des Bundes das Gutachten eines Hamburger Büros, das Daten für alle 1.101 Städte und Gemeinden im Land ausgewertet hat. Dabei geht es auch um einen Kriterienkatalog. Dieser umfasst unter anderem die Zahl der verfügbaren Wohnungen und die Nachfrage sowie die Höhe der Mieten im Verhältnis zum Einkommen.

Ministerium zu Mietpreisbremse

© dpa-infocom, dpa:251216-930-430804/1

VG WORT Zählmarke