Wohnungspolitik
Die Mietpreisbremse wird zwar verlängert, sie wird künftig aber weniger Menschen betreffen. (Archivbild)
Marijan Murat/dpa
Baden-Württemberg
Mietpreisbremse wird verlängert – Mannheim und Konstanz raus

Die Mietpreisbremse soll in Baden-Württemberg über das Jahr 2025 hinaus um weitere vier Jahre verlängert und auf deutlich mehr Städte und Gemeinden ausgeweitet werden. Unterm Strich werden dennoch weniger Menschen in Baden-Württemberg von der Auflage betroffen sein, weil sie laut einem Gesetzentwurf in Mannheim und Konstanz nicht mehr gelten soll. Die sogenannte Gebietskulisse hatte in den vergangenen Tagen für Streit in der schwarz-grünen Koalition gesorgt. 

Nach dem Gesetzentwurf des Landesbauministeriums sollen statt der bisherigen 89 Kommunen künftig 130 Städte und Gemeinden unter die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in angespannten Wohngebieten fallen. Demnach scheiden 43 Kommunen raus, 46 bleiben und 84 sollen neu dazukommen. 

Weil aber die Großstädte Mannheim und Konstanz die Kriterien für den Schutzmechanismus nicht mehr erfüllen und rausfallen, werden laut Entwurf künftig nur noch 33 und nicht wie bisher 36 Prozent der Bevölkerung in Baden-Württemberg von der Mietpreisbremse abgedeckt. 

Der Entwurf der Verordnung soll nun in die Anhörung. Zuvor hatten bereits mehrere Medien über die Details der Gebietskulisse berichtet. 

Kriterien für die Mietpreisbremse

Grundlage ist neben rechtlichen Vorgaben des Bundes das Gutachten eines Hamburger Büros, das Daten für alle 1.101 Städte und Gemeinden im Land ausgewertet hat. Dabei geht es auch um einen Kriterienkatalog. Dieser umfasst unter anderem die Zahl der verfügbaren Wohnungen und die Nachfrage sowie die Höhe der Mieten im Vergleich zum Einkommen. 

«Wir legen den Geltungsbereich der Mietpreisbremse nicht willkürlich fest», sagte Wohnungsbau-Ministerin Nicole Razavi (CDU). Sie betonte aber auch. «Mir wäre es am liebsten, wenn wir dieses Instrument nicht bräuchten.» Ziel müsse es sein, den Wohnungsbau so anzukurbeln, dass die Mietpreisbremse Ende 2029 endgültig auslaufen könne.

Gebremst wird, wo es angespannt ist 

In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 2015 in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.

Die Grünen stimmen dem Entwurf nach eigenen Angaben nur zu, weil es nach einer Einigung mit dem Koalitionspartner und dem Ministerium noch eine Anhörung der Gutachter und der betroffenen Rathauschefs geben soll. Die Fraktion hofft so doch noch auf Nachbesserungen. Mit dieser Forderung war sie in den Gesprächen zuvor gescheitert.

Ministerium zu Mietpreisbremse

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