
Mord an Studentin aus dem Enzkreis: Jugendhelfer räumen Fehler ein
Freiburg. In der Debatte um ein mögliches Versagen bei der Betreuung und Unterbringung des unter Mordverdacht stehenden Flüchtlings Hussein K. haben die Beteiligten Fehler eingeräumt. Für die Unterbringung in einer Pflegefamilie habe es keine behördliche Genehmigung gegeben, teilte die private Jugendhilfeorganisation Wiese mit Sitz in Freiburg auf Anfrage mit. Zudem habe Wiese mit den Behörden falsch abgerechnet.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg sagte, die Beamten hätten Ermittlungen gegen die Organisation aufgenommen. Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Das Jugendamt beauftragte den Angaben zufolge die Organisation Wiese, sich um Hussein K. zu kümmern. Dieser lebte schließlich gemeinsam mit einem weiteren Flüchtling bei einer Pflegefamilie in Freiburg, die nach eigenen Angaben Kontakt mit Wiese hatte.
Von den Behörden kontrolliert wurde nicht, wie eine Sprecherin des Jugendamtes sagte. Das Jugendamt selbst habe den jungen Flüchtling nicht betreut, sondern dies Wiese übertragen. Diese habe dafür Geld erhalten. Einzelheiten wollte das Amt auf Nachfrage nicht nennen.
Hussein K. muss sich seit September vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt, gewürgt und ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt zu haben. Dort ertrank sie.
Der Fall hatte bundesweit Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik und mögliches Behördenversagen ausgelöst. Ein Urteil wird im kommenden Frühjahr erwartet. Behördenvertreter hatten im Oktober vor Gericht ausgesagt, es habe keine Fehler gegeben. Auch die Pflegeeltern hatten Vorwürfe mangelnder Aufsicht zurückgewiesen.
Der Fall werde aufgearbeitet, sagte ein Sprecher des Jugendamtes. Das zu viel bezahlte Geld müsse von der Organisation zurückgezahlt werden oder es werde verrechnet.
In dem Prozess geht es auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist. Dies wird auch Auswirkungen auf die Höhe der Strafe haben. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er aber zu, beim Alter gelogen zu haben und älter zu sein. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Gutachten stützen dies. Dokumente hatte der Flüchtling bei seiner Einreise nicht vorgelegt.