Wölfe in Gehege
Wölfe sieht man in Baden-Württemberg eher im Tierpark als in freier Wildbahn. (Symbolbild)
Bernd Weißbrod/dpa
Baden-Württemberg
Nach Wolfs-Urteil: Was passiert jetzt auf der Hornisgrinde

Die Uhr tickt. Für den Wolf auf der Hornisgrinde – und für die Jäger, die ihn im Auftrag des Landes erlegen sollen. Drei Wochen haben sie nun Zeit. Und lange gefackelt haben sie mit dem Aufbruch offenbar nicht, sondern direkt zu Gewehr und Fernglas gegriffen. «Das Entnahmeteam ist ab sofort tätig», stellte auch Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) nach der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Abschussgenehmigung klar.

«Ein bisschen Glückssache»

Werden die Jäger schon bald einen Erfolg melden? Oder wird es dem Wolfsrüden mit der Kennung «GW2672m» gelingen, ihnen erfolgreich aus dem Weg zu gehen? «Es kann sein, dass es relativ schnell gehen wird», sagt Nabu-Artenschutz-Referentin Alexandra Ickes. «Es kann aber auch gut sein, dass es aufwendig ist und dauern wird. Das ist immer auch ein bisschen Glückssache.»

Es habe bereits seit 2024 Versuche gegeben, den Wolf zu betäuben oder zu vergrämen. Weil diese Versuche alle erfolglos verlaufen seien, sei der Abschuss letztlich ja auch genehmigt worden.

Den Jägern reichen 100 Meter

Raoul Schwarze, Projektleiter des Alternativen Wolf- und Bärenparks Schwarzwald in Bad Rippoldsau-Schappach, hat da eine klare Meinung: «Ich glaube nicht, dass es lange dauern wird», sagt er. Das «Entnahme-Team» aus drei speziell ausgebildeten Jägern sei bereits im Schwarzwald und habe sicher schon vor dem Gerichtsurteil das Gebiet kennengelernt, die Routen des Wolfs analysiert und sein Verhalten erkundet.

«Außerdem muss ein Jäger nicht so nah an den Wolf ran, da reichen ihm 100 Meter und es geht schnell», sagt Schwarze. Zudem sei der Wolf zutraulich und habe nicht gelernt, dass ihm der Mensch auch Schmerzen zufügen könne.

Kadaver muss untersucht werden

Allerdings heißt eine Abschussgenehmigung noch lange nicht, dass ein Tier auch tatsächlich erlegt wird. Das zeigt ein prominentes Beispiel aus Niedersachsen. Dort konnte der als Problemwolf eingestufte «Roddy» aus dem Rodewald den Jägern trotz jahrelanger Suche nicht entwischen.

Sollte der Wolf in den kommenden drei Wochen getötet werden, muss der Kadaver laut der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums direkt der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) übergeben werden. Diese prüft dann, ob das richtige Tier mit der Bezeichnung «GW2672m» erlegt wurde. Sollte dies zweifelsfrei nicht der Fall sein, dürfen die Jäger erneut losziehen und den Rüden verfolgen.

Jagd
Ein Spezialteam ist mit dem Abschuss beauftragt. (Symbolbild)
Silas Stein/dpa

Bald neuer Minister für den Wolf zuständig

Den Zeitrahmen für sie hat der Verwaltungsgerichtshof gesetzt: «Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden», heißt es in seiner Entscheidung.

Damit der Wolf «GW2672m» überhaupt abgeschossen werden darf, hatte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen – und die gilt zunächst bis 10. März. Möglich ist aber, dass diese auch verlängert wird.

Verantwortung wechselt

Unklar ist derzeit nur, wer in der Landesregierung künftige Entscheidungen über den Wolf treffen wird. Denn bald wird das Landwirtschaftsressort von Walkers Kabinettskollege Peter Hauk (CDU) zuständig sein. «Das Ende der Ranzzeit und der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum Abschuss wird ungefähr zusammenfallen mit dem In-Kraft-Treten des neuen Bundesjagdgesetzes von Landwirtschaftsminister Alois Rainer», sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. «Damit geht auch im Land die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement ans Agrarressort von Peter Hauk über.»

Ein möglicher Abschuss dürfte die Emotionen vor allem der Wolfsschützer erneut hochkochen lassen. Denn seit Wochen wird im Südwesten breit über das Thema diskutiert. In Petitionen sammelten Wolfsfreunde wie -gegner Unterschriften. Sogar eine Mahnwache gegen den Abschuss wurde geplant.

Stören Tierschützer bereits die Jäger?

Letztlich könnten es auch die Wolfsschützer selbst sein, die die Jäger entscheidend stören – und sich dabei einem hohen Risiko aussetzen. Nach dpa-Informationen sollen Tierschützer bereits in der ersten Nacht nach dem VGH-Urteil lautstark durch Teile des Reviers auf der Hornisgrinde gezogen sein, um den Wolf zu vertreiben und die Jäger zu stören.

Auch über die Sozialen Medien wird zu einem solchen Protest aufgerufen: «Wer Grindi sein Leben retten möchte, konzentriert seine Spaziergänge in seinem Revier», appelliert unter anderem der niedersächsische Wolfsfreund und selbst ernannte «Anwalt der Wölfe», Christian Berge, auf seinem Facebook-Profil.«Natürlich am besten abends und sehr früh morgens und nicht alleine. Im Idealfall seid ihr drei oder besser vier Personen jeweils. Nehmt viel Licht mit. Es gilt nun, die drei Wochen und ein Tag zu überstehen.»

© dpa-infocom, dpa:260217-930-696493/3

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