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Stuttgart. In Baden-Württemberg sollen von diesem Mittwoch an neue Quarantäne-Regeln gelten. Die Landesregierung wolle die Vereinbarung von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche nun umsetzen, sagte eine Sprecherin am Montag in Stuttgart. Zuvor hatten der SWR, die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" darüber berichtet. Am Dienstag soll das grün-schwarze Kabinett entscheiden, ab Mittwoch sollen dann die Quarantäne und die Isolierung Infizierter verkürzt werden.
Es wird erwartet, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zu hohen Infektionszahlen führt und viele auch als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne und die Isolierung Infizierter zu verkürzen.


Corona-Gipfel: 2G plus für Restaurants und Kneipen
Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als "frisch" gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten ist nicht möglich.
Alarmstufe II soll bleiben
Da in Baden-Württemberg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schärfere Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in der allgemeinen Corona-Verordnung nur wenig angepasst werden. Wie schon angekündigt, soll in Baden-Württemberg die Alarmstufe II in Kraft bleiben - auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten und die Krankenhauseinweisungen unter den Grenzwerten bleiben.
Land verlängert Corona-Ausnahmeregeln für 12- bis 17-jährige Schüler
Ungeimpfte Schüler können auch im Februar noch mit einem aktuellen Corona-Test in Cafés, Restaurants und ins Kino. Die bis Ende Januar geltenden Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige sollen zunächst um einen Monat verlängert werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag in Stuttgart aus der Grünen-Fraktion und dem Gesundheitsministerium. Das heißt, der Schülerausweis als Testnachweis gilt auch für Freizeit-, Sport- und Bildungsangebote. Zwar gibt es für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen seit Sommer eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission, aber die grün-schwarze Koalition will Eltern und Jugendlichen noch mehr Zeit lassen. Für Kinder unter 12 Jahren gelten sowieso Ausnahmen, weil es für sie noch keine allgemeine Impfempfehlung gibt.

