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Ein 33-Jähriger aus dem Rhein-Neckar-Kreis hat mehr als 20 Mädchen dazu gebracht, ihm von sich selbst erstellte pornografische Inhalte zu schicken. (Symbolbild)
Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Baden-Württemberg
Online 21 Mädchen sexuell missbraucht - Mann verurteilt

Ein 33-Jähriger aus der Nähe von Heidelberg hat über das Internet mehr als 20 Mädchen sexuell missbraucht und ist dafür zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg sah es als erwiesen an, dass der Mann die Opfer im Alter von acht bis 13 Jahren dazu gebracht hatte, ihm von sich selbst angefertigte pornografische Inhalte zu schicken. Die Mädchen kommen aus ganz Deutschland, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. 

Der Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis wurde demnach wegen eines Falles von sexuellem Missbrauch von Kindern verurteilt sowie wegen 30 Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und der Herstellung von kinderpornographischen Inhalten. Er hatte die Taten laut Gericht gestanden und den Kindern damit Aussagen in dem Prozess erspart. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Kontakte über Whatsapp und Snapchat

Laut Gericht kontaktierte der Mann zwischen 2023 und 2025 zahlreiche Mädchen über die Messenger-Dienste Whatsapp und Snapchat. Dabei habe er den Mädchen vorgespielt, er sei Jugendlicher oder Heranwachsender. Dann habe er die Mädchen dazu aufgefordert, ihm von sich selbst erstellte pornografische Inhalte zuzuschicken. 

Der Mann habe auch von sich erstellte pornografische Inhalte an die Mädchen geschickt, vor allem Videos, wie das Landgericht mitteilte. Schließlich hätten 21 Mädchen dem heute 33-Jährigen von sich selbst angefertigte kinderpornografische Fotos und Videos übersandt. In einem weiteren Fall sei es beim Versuch geblieben.

Anklage durch das Cybercrime-Zentrum

Die Ermittler kamen dem Mann laut Gericht auf die Spur, nachdem Eltern eines Opfers Anzeige erstattet hatten. Er wurde laut einer früheren Mitteilung im vergangenen November festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hatte den Mann angeklagt. Es gehört zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

Mit dem Urteil blieb das Landgericht Heidelberg deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten ausgesprochen hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten plädiert, wie die Gerichtssprecherin sagte.

© dpa-infocom, dpa:260721-930-415986/1

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