Heinrich Fiechtner (sitzend), fraktionsloser Abgeordneter und früheres AfD-Mitglied, lässt sich im Stuttgarter Landtag demonstrativ von Polizeibeamten aufhelfen, um aus dem Saal geführt zu werden. Der Störer wurde nach drei Ordnungsrufen von der Sitzung ausgeschlossen. Foto: dpa
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Baden-Württemberg
Polizeieinsatz im Landtag in Stuttgart: Provozierender Abgeordneter Heinrich Fiechtner fliegt raus

Stuttgart. Der parteilose Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner (vormals AfD) ist nach Zwischenrufen und Provokationen von der Landtagssitzung am Mittwoch ausgeschlossen worden - und hat sich von der Polizei aus dem Saal führen lassen. Die Landtagssitzung wurde deshalb kurz nach Beginn unterbrochen.

Der Ex-AfD-Politiker hatte zuvor kritisiert, dass Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) den Parlamentarismus in Zeiten der Krise aushebele. Das Parlament verkomme zur Schwatzbude. Aras erteilte Fiechtner mehrere Ordnungsrufe, entzog ihm das Wort und schloss ihn schließlich aus der Sitzung aus.

AfD-Abgeordnete sorgten 2018 für historischen Eklat im Landtag

Fiechtner redete trotzdem zunächst mehrere Minuten am Pult weiter. Dann setzte er sich demonstrativ auf seinen Stuhl und weigerte sich zu gehen. Schließlich ließ er sich von hinzu geholten Polizisten aus dem Plenum führen. Fiechtner werde für drei Sitzungen ausgeschlossen, verkündete Aras im Anschluss.

Auch die damaligen AfD-Abgeordneten Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon hatten sich im Dezember 2018 nach mehreren Ordnungsrufen von der Polizei aus dem Landtag führen lassen - ein historischer Eklat.

Schweiz reicht Unterlagen für Ermittlungen gegen AfD weiter

Unterdessen hat die Schweiz im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und andere Parteimitglieder wegen unerlaubter Parteispenden die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Material werde «in diesen Tagen» an die Staatsanwaltschaft Konstanz weitergereicht, teilte die Staatsanwaltschaft Zürich am Mittwoch mit. Gegen Weidel und andere Mitglieder ihres AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis wird wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt. 

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