
- dpa
Stuttgart. Nach einer dramatischen Verkehrskontrolle im Schwarzwald und einer Attacke auf einen Polizisten muss sich ein mutmaßlicher "Reichsbürger" wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Es ist die erste Anklage, die die Bundesanwaltschaft gegen einen "Reichsbürger" erhoben hat. Der 62-Jährige hatte nach Angaben der Bundesanwältin am 7. Februar einen Polizisten absichtlich angefahren und dabei "seine persönliche Freiheit über das Leben des Polizeibeamten" gestellt. Zu Prozessbeginn am Montag vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht machte der Mann keine Angaben zur Sache.
Sogenannte Reichsbürger und "Selbstverwalter" leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihres Rechtssystems, sie sprechen Politikern und Staatsbediensteten die Legitimation ab und verstoßen immer wieder gegen Gesetze. Der in Stuttgart angeklagte Mann habe die Flucht bei der Kontrolle aus dieser Gesinnung heraus angetreten, warf ihm die Bundesanwältin vor Gericht vor.


Bundesanwaltschaft klagt «Reichsbürger» nach Unfall an
Bei dem aufsehenerregenden Vorfall in Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) war der angetrunkene Mann laut Bundesanwaltschaft in eine Verkehrskontrolle geraten, hatte kurz gestoppt und dann wieder Gas gegeben. Wiederholt wurde er angehalten, konnte aber immer wieder mit seinem Auto entkommen. Auch durch mehr als zwei Dutzend Schüsse auf seinen Wagen und von mehreren Streifenwagen war er nicht aufzuhalten gewesen, bis er schließlich laut Bundesanwaltschaft absichtlich auf einen Beamten zuhielt und den Mann anfuhr. Der Beamte wurde schwer verletzt, er kann nicht mehr als Polizist arbeiten.


«Reichsbürger» schoss «mehrere dutzendmal» auf Polizisten
Mit tränenerstickter Stimme las der Angeklagte zu Prozessbeginn seine detailliert ausformulierten Erinnerungen an eine aus seiner Sicht schwere und lieblose Kindheit und Jugend vor.


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Selbstverwalter leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihres Rechtssystems, sprechen Politikern und Staatsbediensteten die Legitimation ab und verstoßen immer wieder gegen Gesetze.


