Baden-Württemberg. Baden-Württemberg erwägt, die Vorgaben für Großveranstaltungen in der Coronakrise schrittweise zu lockern. Das sieht der Vorschlag für ein Stufenkonzept vor, das allerdings noch nicht von der grün-schwarzen Landesregierung beschlossen ist.
Private Feste mit bis zu 100 Personen
Dem Vorschlag zufolge sollen private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Taufen mit bis zu 100 Menschen vom 1. Juni an wieder erlaubt werden. Zeitgleich sollen auch öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie Vereinsversammlungen oder Theateraufführungen in dieser Größenordnung zulässig sein.


Verbot bis 31. August: Diese Veranstaltungen in der Region müssen wegen Corona abgesagt werden
Öffentliche Veranstaltungen wie Volksfeste, Dorf- und Schützenfeste, bei denen nicht zu kontrollieren ist, wer sie besucht, sollen allerdings bis zum 31. August verboten bleiben.


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Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte: «Wir brauchen umgehend eine klare und verlässliche Öffnungsperspektive für Messen und Großveranstaltungen.» Zahlreiche Unternehmen führen gegen die Wand, wenn Messen und Veranstaltungen nicht rasch und in einem definierten Rahmen wieder zugelassen werden könnten - selbstverständlich unter Beachtung der Hygieneregeln und in Abhängigkeit vom Verlauf der Cronona-Pandemie. Nach Angaben eines Regierungssprechers soll der Stufenplan in der nächsten Woche in der grün-schwarzen Landesregierung beraten werden.
Der Vorschlag liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuerst hatte darüber «Südwest Presse» berichtet.

