Das Landgericht Memmingen hat am zweiten Prozesstag das Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebs im Allgäu eingestellt. Wie ein Sprecher des Landgerichts bestätigte, stehen die beiden Hauptangeklagten Landwirte weiter vor Gericht. Zunächst hatte die «Allgäuer Zeitung» darüber berichtet.
Den Bauern, einem Vater und seinem Sohn, sowie den beiden Angestellten wurde ursprünglich vorgeworfen, in 58 Fällen teils massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Zum Zeitpunkt der Kontrollen bewirtschafteten sie einen Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach im Allgäu mit Nebenstellen unter anderem in Baden-Württemberg.
Geiz als mutmaßliches Tatmotiv
Sie sollen die Rinder leiden gelassen haben, um Geld für den Tierarzt zu sparen. Die Tiere sollen dadurch laut Anklageschrift «länger anhaltende erhebliche Schmerzen» erlitten haben. Weiter sollen Tiere schwer misshandelt worden sein.
Laut Gericht ist das Verfahren gegen einen Mitarbeiter gegen eine Geldauflage von 1.800 Euro eingestellt worden. «Juristische Voraussetzung dafür ist geringe Schuld», sagte der Sprecher.
Das Verfahren gegen den zweiten Mitarbeiter sei aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Memmingen eingestellt worden, da die zu erwartende Strafe im laufenden Prozess im Vergleich zum Strafbefehl kaum ins Gewicht gefallen wäre.
Verteidigung fordert weiter Freispruch
Die Verteidigung der beiden Hauptangeklagten sieht laut Gerichtssprecher weiter keine Schuld ihrer Mandanten und fordert einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldstrafe. Die Kammer hingegen habe durchklingen lassen, dass für sie eine Geldstrafe in Betracht komme.
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