Fast 30 Jahre nach dem grausamen Tod einer jungen Italienerin ist der Angeklagte wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe hielt es für erwiesen, dass der 48-Jährige die 25 Jahre alte Eisverkäuferin am 21. Juni 1987 in einem Karlsruher Waldstück erdrosselt hatte (Az.: 7 KLs 301 Js 6136/15 Hw.). Der Mann war damals 20 Jahre alt. Verurteilt wurde er am Freitag nach Jugendstrafrecht; damit wäre eine Höchststrafe von lediglich zehn Jahren möglich gewesen.
Der nach der Tat in der Schweiz lebende Mann hatte sich im Februar den Basler Behörden gestellt, weil er die Schuld nicht länger ertrug. Ein Sachverständiger hatte ihm verminderte Steuerungsfähigkeit attestiert. Auch das Geständnis des Mannes hatte sich strafmildernd ausgewirkt. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und damit Freispruch wegen Verjährung plädiert.

