
Mit seinem Handy filmte der Mann die Zweijährige. Symbolfoto: dpa

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Karlsruhe. Aufregung in der Karlsruher Günther-Klotz-Anlage: Ein 32-Jähriger hat dort am Dienstag ein nackt badendes Mädchen gefilmt. Als der Vater der Zweijährigen dies bemerkte, kam es zur Verfolgungsjagd.
Der Mann war am Dienstag gegen 19 Uhr beim dortigen Aktivspielplatz aufgefallen, weil er "offensichtlich ein zweijähriges, in der Alb nackt badendes Mädchen, mit seinem Handy gefilmt hatte", wie die Polizei in einer Pressemitteilung schreibt.
Nachdem der Vater des Kindes den Mann zur Rede gestellt hatte, ergriff dieser nach Angaben der Polizei die Flucht und wurde vom Vater zu Fuß verfolgt. Im Verlauf der Verfolgungsjagd stürzten beide zu Boden und zogen sich leichte Verletzungen zu. Wieder zurück am Spielplatz angekommen, machte der Kindsvater andere Zeugen auf den Vorfall aufmerksam. Die Umstehenden unterstützten ihn dann beim Festhalten des 32-Jährigen.
Kein strafrechtlich relevanter Tatbestand
Den Beamten des Polizeireviers Marktplatz, die mittlerweile ebenfalls am Ort des Geschehens eingetroffen waren, erklärte der Tatverdächtige, er mache generell gerne FKK-Aufnahmen, allerdings nicht nur von Kindern, auch von Erwachsenen. Die Beamten des Fachdezernats der Kriminalpolizei, die die Ermittlungen übernommen und die Aufnahmen inzwischen ausgewertet haben, konnten bislang keine strafrechtlich relevanten Tatbestände feststellen. Denn nach Paragraf 201a, Absatz 3.1 des Strafgesetzbuchs, wird man für Nacktaufnahmen von Minderjährigen nur bestraft, wenn man diese "herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen".
Dass der Mann strafrechtlich nicht verfolgt wird, heißt nicht, dass es keine zivilrechtlichen Konsequenzen geben kann - etwa bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung oder das Recht am eigenen Bild.