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Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Südwesten wird gestärkt. Die grün-schwarze Landesregierung beschloss eine entsprechende Änderung des Datenschutzgesetzes, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Demnach sollen Aufzeichnungen im öffentlichen Raum erleichtert und die Speicherfristen für Aufnahmen verlängert werden.
Videoschutz könne nun intensiver genutzt werden, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) – was sich auch viele Kommunen gewünscht hätten. «Das heißt aber nicht, dass man überall und rund um die Uhr alles videografieren darf.»
Dabei zentral ist die sogenannte Vorrangprüfung, die erleichtert werden soll: Dabei wird abgeschätzt, ob die Sicherheit und der Schutz vor Straftaten schwerer wiegen als der Eingriff in die Privatsphäre. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Personen an den geschützten Objekten im privaten Raum soll künftig im Gesetz «als besonders wichtiges öffentliches Interesse» bestimmt werden.
Mehr Befugnisse für Verfassungsschützer
Zudem sollen die Verfassungsschützer im Südwesten bei privaten Videobetreibern Videoaufnahmen anfordern können. Dabei gehe es ausschließlich um die Überwachung öffentlich zugänglicher Anlagen wie Tankstellen oder Tiefgaragen. Es gehe nicht um private Videos, etwa Handyvideos, die jemand auf der Straße drehe, hieß es aus Sicherheitskreisen. Mit den neuen Befugnissen erhielten die Verfassungsschützer etwa die Möglichkeit, im «islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke aufzuhellen», heißt es in der Kabinettsvorlage.
Die Änderung ist Teil eines Gesetzespakets für mehr Sicherheit in Baden-Württemberg, das am Dienstag durch das Kabinett ging. Die Regierung beschloss auch eine Änderung des Polizeigesetzes, um den Ermittlern die Nutzung der umstrittenen Datenanalyse-Software Palantir zu ermöglichen.
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