Grundschulen
In Baden-Württemberg gilt von Montag an eine Maskenpflicht auch für Grundschüler. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Sebastian Gollnow
Baden-Württemberg
Von Montag an gilt auch an allen Grundschulen eine Maskenpflicht
  • pm

Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Ab diesem Montag gilt in Baden-Württemberg auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Die 5. und 6. Klassen können zur Umsetzung der Abstandsregel auf Wechselunterreicht umsteigen. 

„Die aktuelle Lage ist derart dynamisch, dass wir unsere Maßnahmen an diesem Infektionsgeschehen ausrichten müssen. Die Tendenz zeigt leider in die falsche Richtung.“

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg

Zusätzlich wird ab Montag an den Schulen neu eingeführt: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.

Wechselunterricht soll mehr Abstand ermöglichen

Auch an weiterführenden Schulen müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden. Weiterhin soll den weiterführenden Schulen zur Umsetzung der Abstandsregeln ermöglicht werden, Wechselunterricht zu wählen. Dies gilt auch für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)