Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Ab diesem Montag gilt in Baden-Württemberg auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Die 5. und 6. Klassen können zur Umsetzung der Abstandsregel auf Wechselunterreicht umsteigen.
„Die aktuelle Lage ist derart dynamisch, dass wir unsere Maßnahmen an diesem Infektionsgeschehen ausrichten müssen. Die Tendenz zeigt leider in die falsche Richtung.“
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg


Baden-Württemberg: Das sind die Neuregelungen in der Corona-Verordnung
Zusätzlich wird ab Montag an den Schulen neu eingeführt: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.


Gegner der Maskenpflicht für Grundschüler wollen in Pforzheim unangemeldet demonstrieren
Wechselunterricht soll mehr Abstand ermöglichen
Auch an weiterführenden Schulen müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden. Weiterhin soll den weiterführenden Schulen zur Umsetzung der Abstandsregeln ermöglicht werden, Wechselunterricht zu wählen. Dies gilt auch für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

