
Von Reichsbürgern bis Yeziden: Paralleljustiz im Südwesten
Stuttgart. Auch in Baden-Württemberg untergraben Fälle von Paralleljustiz den Rechtsstaat – das ist das Ergebnis einer Studie, die am Montag in Stuttgart vorgestellt wurde. Die Lage sei zwar nicht dramatisch, aber es gebe auch hier Probleme, bilanzierte Professor Mathias Rohe von der Universität Erlangen-Nürnberg seine Untersuchung. Er ist Experte für das Phänomen. Rohe führte Interviews mit anderen Experten im Land. „Der Rechtsstaat ist kein Selbstläufer, der von allen akzeptiert und verstanden wird“, sagt er.
Rohe berichtet etwa von dem Milieu der Reichsbürger und Selbstverwalter, die eine „Gegenrechtsordnung“ anstrebten. Oder von abgeschotteten und patriarchalisch strukturierten Großfamilien, in denen ein starker Ehrbegriff herrscht und in denen Sozialnormen wichtiger seien als das Recht. Auch in einzelnen Flüchtlingsgruppen bestünden Tendenzen zur außerrechtlichen Konfliktlösung, teilte das Justizministerium mit. Rohe sagte, auch Yeziden, die Jahrhunderte der Verfolgung hinter sich haben und sich immer schützen mussten gegen eine Mehrheitsgesellschaft, hätten Mechanismen entwickelt, die es einzelnen Mitgliedern schwer machten, herauszukommen.
„Es gibt hier ein nennenswertes Problem für den Rechtsstaat – wir können nicht sagen, wie massiv es ist“, sagte Rohe. Das Dunkelfeld könne nicht erhellt werden, weil die Ressourcen fehlten und man auf eine Mauer des Schweigens treffe. Aber es bestehe Handlungsbedarf. Man dürfe das Vorfeld nicht außer Acht lassen. „Paralleljustiz fällt nicht vom Himmel, sondern entsteht sukzessive.“ Schon bei Hochzeitskorsos müsse man niedrigschwellig eingreifen. Der Rechtsstaat müsse Druck machen, empfiehlt der Experte – und gleichzeitig Prävention fördern. Es brauche dringend mehr Ressourcen, etwa mehr Plätze in Schutzhäusern.
Die Studie war vom Justizministerium in Auftrag gegeben worden. Sie empfiehlt konkret unter anderem schnelle staatliche Reaktionen auf Straftaten, etwa durch beschleunigte Verfahren. Ebenso soll die Verweisung auf den Privatklageweg, wie etwa bei Beleidigungen, nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung erfolgen.