Tagelang suchte die Polizei nach dem „Waldläufer“. Foto: Sdmg/Kohls/dpa
Baden-Württemberg
„Waldläufer von Oppenau“ wohl voll schuldfähig - In Pforzheim einst zu Jugendstrafe verurteilt
  • Violetta Heise

Offenburg/Pforzheim. Der als „Waldläufer von Oppenau“ bekannt gewordene Yves R. ist laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten schuldfähig. Die Einschätzung laute, dass bislang keine Anhaltspunkte für eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit bestünden, sagte ein Sprecher der Offenburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage. Die endgültige Einschätzung des Sachverständigen erfolge aber mündlich im Rahmen der Hauptverhandlung. Gerichtsverhandlungen sind für Yves R. nichts Neues, wurde er doch vor rund einem Jarzehnt wegen in Pforzheim wegen eines Armbrust-Schusses vor Gericht.

Am 15. Januar beginnt vor dem Offenburger Landgericht der Prozess gegen Yves R. – unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Außerdem muss der heute 32-Jährige sich wegen verschiedener Verstöße gegen das Waffengesetz verantworten. Yves R. soll am 12. Juli 2020 bei einer Kontrolle in einer illegal von ihm genutzten Gartenhütte im Schwarzwald vier Polizisten gezwungen haben, die Dienstpistolen abzulegen. Anschließend floh er bewaffnet. Ein Großaufgebot der Polizei suchte tagelang nach ihm. Am 17. Juli wurde er in einem Wald festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Im September 2009 schoss der damals 20-Jährige in einer Wohnung an der Ecke Sachsenstraße/Christophallee mit einer Armbrust auf seine damals 26-jährige Freundin und verletzte sie schwer. Sie kämpfte wochenlang gegen den Tod und überlebte nur knapp. Nach der Tat rief der Mann selbst die Polizei und sagte, es sei ein Versehen gewesen. Die Große Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim schenkte dieser Version einige Monate später im Prozess keinen Glauben. Sie verurteilte den Mann zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Während des Prozesses zeigte sich bereits, dass der damals noch junge Mann ein inniges Verhältnis zu Waffen hat: Laut psychologischem Sachverständigen habe er die Armbrust mit ins Bett genommen und ihr den Namen „Mathilda“ gegeben.