Weil sie Zigaretten auf ihren beiden kleinen Kinder ausgedrückt und ihnen viel zu wenig zu essen gegeben haben soll, ist eine 28-Jährige zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ravensburg sprach sie in dem Berufungsprozess unter anderem der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig. Die junge Mutter war schon im Januar 2025 von Amtsgericht Biberach verurteilt worden.
Angeklagt war sie unter anderem, weil sie ihre 2019 geborenen Sohn und ihre 2021 geborene Tochter in Ertingen (Landkreis Biberach) massiv vernachlässigt und mehrmals misshandelt haben soll. Sie soll ihre Kinder mit einem Handy und einem Verdampfer mehrmals geschlagen haben. Die Kleinkinder sollen mit der Alleinerziehenden in einer dunklen Wohnung und zeitweise auch in einem Auto und Hotelzimmern gehaust haben.
Kinder hatten Wunden und Narben
Zu wenig Sonnenlicht habe das Sehvermögen der Kinder beeinträchtigt, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Geschwister seien mit Wunden, Narben und Madenwürmern im November 2022 vom Jugendamt in Obhut genommen worden. Das damals rund eineinhalb Jahre alte Mädchen sei unterernährt gewesen. Die Mutter habe ihre Tochter quasi nur gestillt. Diese habe erst bei der Pflegemutter kauen und essen gelernt.
Die Mutter wies die Anschuldigungen von sich. Sie habe sich um ihre Kinder gekümmert und sicher keine Zigaretten auf ihnen ausgedrückt. «Glauben können wir der Angeklagten nicht, wenn sie sagt, sie war es nicht», sagte die Vorsitzende Richterin.
«Der Mutter schutzlos ausgeliefert»
Ärzte stellte mehrere entsprechende Wunden auf den Körpern der Kinder fest. Beim zum Tatzeitpunkt dreijährigen Sohn seien es zehn gewesen, so die Staatsanwältin. Diese seien ihm über Monate hinweg verpasst worden. Bei der Tochter seien es mindestens zwei gewesen.
Die Kinder seien in einem desaströsen Umfeld aufgewachsen, so die Richterin. Sie seien der Mutter schutzlos ausgeliefert gewesen. Der Vater sei ausgezogen, sie sei alleine mit den Kleinkindern geblieben. Diese hätten allenfalls einmal am Tag zu essen bekommen - und das im Dunkeln.
Die Mutter habe sich vor Gericht durchgehend gleichgültig gezeigt. Einsicht und Reue hätten gefehlt. «Wir haben keinen Zweifel daran, dass sie die Kinder so behandelt hat.»
Die beiden leben heute laut Staatsanwaltschaft getrennt voneinander in Pflegefamilien und kämpfen gegen die Folgen der Misshandlungen. Die Kammer sprach dem Sohn 15.000 Euro Schmerzensgeld zu und der Tochter 10.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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