Anwalt Wolfang Kubicki und die ehemalige Oberbürgermeisterin Christel Augenstein.

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Anwalt Wolfgang Kubicki hatte im November 2017 den Mannheimer Urteilsspruch im Derivate-Prozess gegen die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein für „nicht bestandsfähig“ gehalten. Rund ein Jahr später hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung durch das Landgericht Mannheim aufgehoben. Nun hat das Regierungspräsidium Karlsruhe entschieden, kein Disziplinarverfahren gegen Augenstein einzuleiten. Foto: Ketterl
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Bewährungsstrafen für Augenstein und Weishaar in Zinswetten-Prozess

Im Prozess um Millionenverluste durch Zinswetten der Stadt Pforzheim haben die frühere Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und die damalige Stadtkämmerin Susanne Weishaar am Dienstagmorgen ihr Schlussplädoyer gehalten. Und am frühen Nachmittag fiel das Urteil - es gab zwei Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Fotos: Ketterl