Die Angeklagte habe nicht wider besseres Wissen und nicht der Wahrheit zuwider beim Jugendamt vorgesprochen, befindet auch der Staatsanwalt. Daher ist eine Frau vom Verleumdungsvorwurf freigesprochen worden, die wegen ihrer Nichte die Behörde eingeschaltet hatte, was ihr eine Anzeige einbrachte. ">
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Amtsgericht Landgericht Pforzheim
Die Angeklagte habe nicht wider besseres Wissen und nicht der Wahrheit zuwider beim Jugendamt vorgesprochen, befindet auch der Staatsanwalt. Daher ist eine Frau vom Verleumdungsvorwurf freigesprochen worden, die wegen ihrer Nichte die Behörde eingeschaltet hatte, was ihr eine Anzeige einbrachte. 
PZ-Archiv
Region
Keine Verleumdung: Freispruch für Tante, die Jugendamt einschaltet
  • Christiane Viehweg

Enzkreis. Wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung war eine 51-Jährige am Amtsgericht Pforzheim angeklagt, die sich aus Sorge um ihre Nichte in der Vorweihnachtszeit vorigen Jahres ans Jugendamt gewandt hatte. Das damals achtjährige Mädchen werde geschlagen und lieblos behandelt; sie sei in Sorge um das Kind, teilte die Frau den Jugendamt-Mitarbeitern mit. Als Vertreter des Amtes bei den Eltern des Kindes auftauchten und sie mit den Vorwürfen konfrontierten, reagierten diese empört.

Richter: Keine Verleumdung

Nun ist die Frau freigesprochen worden: „Keine falsche

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