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Kieselbronns Rathaus.
Nico Roller
Region
Was darf aufs Dach und was nicht? Kieselbronns Räte haben noch Gesprächsbedarf bei neuen Regeln für ein großes Baugebiet
  • Nico Roller

Kieselbronn. Um Sparren- und Traufhöhen ist es gegangen, aber auch um Bezugspunkte, Dachaufbauten und -neigungen. Ausführlich, intensiv und kontrovers hat der Kieselbronner Gemeinderat über die Regeln beraten, die künftig in einem bereits zu Beginn der 1980er-Jahre ausgewiesenen Baugebiet gelten sollen. Es ist rund sechs Hektar groß, heißt „Bahnholz I“ und umfasst im Wesentlichen Grundstücke im Bereich der Schiller- und der Werner-Siemens-Straße, inklusive der von ihnen abgehenden Stichstraßen. Dass man den dort seit 1981 geltenden Bebauungsplan reformieren und aktuellen Gegebenheiten anpassen möchte, darüber war man sich im Rat grundsätzlich einig. Doch es gab einige offene Fragen, die einer weiteren Klärung bedürfen.

Dabei geht es vor allem um Dachaufbauten. In welcher Form man sie künftig zulassen kann, will die Verwaltung bis zur kommenden Sitzung des

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