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Das Urteil wurde von allen Beteiligten sofort angenommen.
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Arbeitssuchender bedroht Jobvermittlerin: Bezahlen werde er nichts, versichert er nach Verurteilung
  • vie

Maulbronn. Eine etwas eigenwillige Art, zu seinem Recht zu kommen, entwickelte ein heute 35-jähriger Arbeitssuchender im Oktober 2022. Er schrieb seiner Arbeitsvermittlerin, die seiner Meinung nach, „ihren Job nicht machte“, eine Mail, dass er ein „Feuer in den Laden legen“ werde, wenn sie ihn nochmals belästigen sollte. Gleichzeitig erkundigte er sich jedoch, wie es mit seinem Bürgergeld weitergehe, wenn er seinen Antrag auf Arbeitsvermittlung zurückziehe. Als sie darauf antwortete, erkundigte er sich, ob er nun wirklich das Pforzheimer Arbeitsamt „abfackeln sollte“.

Dass es „so nicht“ geht, versuchte am Mittwoch der Maulbronner Amtsgerichtsdirektor Bernd

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