
- Ilona Prokoph
Mühlacker. „Die Bürger sind verunsichert, das darf keine verkappte Steuererhöhung ergeben. Wir sollten Härtefälle vermeiden“, sagte Ulrich Hagenbuch (Freie Wähler) in der Sitzung des Verwaltungsausschusses des Mühlacker Gemeinderates am Montagabend beim Thema neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem 1. Januar 2025. Denn dabei sollte der Ausschuss eine Empfehlung für den Gemeinderat aussprechen, wie hoch der neue Grundsteuerhebesatz ab 2025 ausfällt. Letztlich blieb das Ergebnis uneinheitlich. Denn sechs Ratsmitglieder stimmten für den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Hebesatz von 360 vom Hundert (bisher 340 Prozent) bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und 230 vom Hundert (bisher 390 Prozent) bei der Grundsteuer B (Grundstücke). Sechs Stadträte im Gremium enthielten sich, ein Ratsmitglied stimmte dagegen.
Antrag deutlich gescheitert
Zuvor war der Antrag von Laura Craiss (FDP) gescheitert, die Grundsteuer B auf 213 Prozent zu setzen. Craiss war die Einzige, die dafür stimmte. Hinzu kamen acht Gegenstimmen und vier Enthaltungen. „Wir von der CDU stimmen der Verwaltungsvorlage zu, denn es ist
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