
„Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt“ – diesen Satz hat schon Friedrich Schiller zu Papier gebracht. Geht es um Belästigungen von Grundstücks- oder Hauseigentümern durch Lärm, Geräusche oder Gerüche, wird dies grundsätzlich über das baden-württembergische Nachbarrecht geregelt. Das Nachbarrecht ist allerdings Privatrecht. Somit wacht über die Durchsetzung nachbarrechtlicher Vorschriften auch keine Behörde.
Vielmehr muss jeder seine Rechte selbst wahrnehmen, was als Folge des Grundsatzes der „Eigenverantwortlichkeit“ zu verstehen ist, der das Bürgerliche Recht
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