
Neulingen-Bauschlott. Der Neulinger Gemeinderat entschied sich in der Sitzung am Mittwochabend einstimmig für den Erlass einer Gestaltungsrichtlinie, die als Maßstab bei der Bewilligung von Zuschussmitteln aus der Städtebauförderung herangezogen werden kann. Gestaltungsrichtlinien dienen zur Sicherung und Erhaltung eines einheitlichen und historisch gewachsenen Ortsbilds. Im Fall von Bauschlott geht es um den Bereich des Sanierungsgebiets „Am Anger“.
Hierfür wurde bereits Ende Juli eine Gestaltungsrichtlinie von der Stadtentwicklung GmbH (STEG) aus Stuttgart entworfen, die zukünftig als Maßstab verwendet wird. Das Sanierungsgebiet „Am Anger“ glänzt
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