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Strafe für «Wurstkartell»
Die Angeklagte hat in ihrem Geschäft Brühwurst mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum verkauft.
Symbolbild: Inga Kjer/picture alliance/dpa
Pforzheim
Gammelwurst verkauft: Supermarktbesitzerin in Pforzheim muss höhere Geldstrafe zahlen
  • Christiane Viehweg

Pforzheim. Richter Simon Steiner sprach mit Engelszungen: Er riet der Angeklagten am Montag vor dem Amtsgericht Pforzheim, ihren Einspruch gegen den Strafbefehl wegen des Verkaufs von verdorbenen Lebensmitteln zurückzunehmen. Sie fahre gut mit den 120 Tagessätzen zu je 30 Euro, denn bei näherem Hinsehen auf ihre Lebensumstände müsse er höher angesetzt werden, so Steiner. Es war jedoch vergebliche Liebesmüh.

Die Eigentümerin von acht Wohnungen, die ihren beiden Kindern Urlaube im höheren vierstelligen

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