
Pforzheim/Enzkreis. „Wenn es darum geht, einen neuen Fahrplan zu erstellen, sind viele Parteien beteiligt, die einen Kompromiss finden müssen. Aber auch die Wünsche als Fahrgast werden gehört. Für den Fahrplan des kommenden Jahres können die Kunden jeweils im Februar ihre Wünsche für den Zugverkehr abgeben – das nennt sich dann Fahrgastbeteiligung.“ Diese Erklärung findet sich auf der Homepage von bwegt.de, einer Plattform, die vom Landesverkehrsministerium und der Nahverkehrsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg (NVBW) bestückt wird.
Beteiligung erwünscht
Matthias Lieb aus Mühlacker ist seit Oktober 2023 der neue Qualitätsanwalt für die Fahrgäste im Land. Die
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