Streit um Umgangsrecht mit Enkeln: Block-Prozess in Dänemark
Steakhaus-Gründer Eugen Block will im Streit um ein Umgangsrecht für seine Enkelkinder nicht aufgeben. (Archivbild)
Marcus Golejewski/dpa
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Dänisches Gericht: Kein Umgangsrecht Eugen Blocks mit Enkeln

Der Gründer der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, darf seine Enkelkinder in Dänemark weiterhin nicht sehen. Ein Gericht im süddänischen Sonderburg (Sønderborg) lehnte einen Antrag auf Umgangsrecht mit dem zwölfjährigen Jungen und dem 15-jährigen Mädchen ab. Das teilten der Vater der Kinder, Stephan Hensel, und ein Sprecher von Block übereinstimmend mit.

Um die beiden Kinder gibt es seit Jahren einen Sorgerechtsstreit zwischen Blocks Tochter Christina und ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann Hensel. Nach einem Wochenendbesuch Ende August 2021 hatte der Vater die Kinder nicht wie vereinbart zur Mutter nach Hamburg zurückgebracht. 

Streit um Umgangsrecht mit Enkeln: Block-Prozess in Dänemark
Der Strafprozess gegen Christina Block läuft seit Juli 2025. (Archivbild)
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Prozess um Entführung in Hamburg

Anfang 2024 waren der Junge und das Mädchen nach Deutschland entführt worden. Hensel war von den Kidnappern niedergeschlagen worden. Christina Block steht seit Juli vergangenen Jahres in Hamburg vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben, was sie bestreitet. Am 5. Januar 2024 hatte sie die Kinder nach einer Hamburger Gerichtsentscheidung zu ihrem Ex-Mann zurückbringen lassen.

Nach der Rückholaktion hatte ein dänisches Gericht Christina Block im Mai 2025 das Sorgerecht und das Umgangsrecht entzogen. Sie darf ihre beiden jüngeren Kinder, die mit ihrem Vater in Dänemark leben, derzeit nicht sehen und auch keinen Kontakt zu ihnen haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte nach der Entführung zunächst auch gegen den Großvater ermittelt, das Verfahren dann aber eingestellt.

Streit um Umgangsrecht mit Enkeln: Block-Prozess in Dänemark
Ein dänisches Familiengericht hat im Streit um ein Umgangsrecht für zwei Kinder zugunsten von Stephan Hensel (links), Ex-Ehemann von Christina Block, und dessen neuer Ehefrau Astrid Have entschieden. (Archivbild)
Marcus Golejewski/d/dpa

Streit um Umgangsrecht geht weiter

Hensel und seine neue Ehefrau Astrid Have erklärten zum Urteil des dänischen Familiengerichts, die beiden Kinder sagten seit langem, dass sie keinen Kontakt zu ihrem Großvater wünschten. «Wir hoffen, dass dieser Wunsch nun endlich respektiert wird.»

Eugen Block äußerte sich enttäuscht über das Urteil: «Leider habe ich in dieser ersten Instanz nicht erreicht, dass für die Kinder wieder ein Stück familiäre Normalität einkehren kann.» Die Entscheidung bedeute, dass ihm der Kontakt zu seinen Enkelkindern in Dänemark weiterhin verwehrt bleibe. Das ist nach seinen Angaben bereits seit fünf Jahren der Fall.

Block kündigte zugleich an, dass er das Urteil anfechten werde. «Ich werde den Rechtsweg in Dänemark weiterverfolgen. Mein Ziel bleibt, unser Familienleben wieder gemeinsam mit allen Enkelkindern gestalten zu können», ließ der 86-Jährige über einen Sprecher erklären. Das Gericht machte keine Angaben zu dem Urteil.

Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung
Der frühere Verteidiger von Christina Block, Otmar Kury, ist in dem Prozess um Kindesentführung als Zeuge geladen. (Archivbild)
Christian Charisius/dpa

Ex-Verteidiger von Christina Block als Zeuge in Hamburg

Der Prozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte soll nach einer gut dreiwöchigen Pause am Montag fortgesetzt werden. Für den 75. Verhandlungstag ist ihr früherer Verteidiger Otmar Kury als Zeuge geladen. Kury soll auf Antrag der Verteidigerin eines angeklagten Sicherheitsunternehmers aussagen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Christina Block hatte im Prozess angegeben, sie entbinde Kury nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht.

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