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Ratgeber
Darum werden Balkonkraftwerke in Baden-Württemberg immer beliebter

Eine hohe Stromrechnung im Briefkasten hat das Potenzial, einem ganz schön den Tag zu verderben. Viele Baden-Württemberger, die darauf keine Lust haben, suchen nach einer Möglichkeit, ihre Stromkosten zu senken.

Eine weit verbreitete Idee ist dabei ein sogenanntes Balkonkraftwerk. Also eine Mini-Photovoltaikanlage für den Balkon. Davon waren Mitte des Jahres 2025 rund 130.000 Stück in Baden-Württemberg gemeldet.

 

Was spricht für eine Stecker-Solaranlage auf dem Balkon?

Balkonkraftwerke boomen in ganz Deutschland. Bundesweit waren 2025 rund eine Million der praktischen Anlagen gemeldet. Allerdings geht das Umweltministerium davon aus, dass noch deutlich mehr Stecker-Solaranlagen im Einsatz sein könnten.

Baden-Württemberg steht auf der Liste der Bundesländer mit den meisten Modellen mit ganz oben. Nur in Nordrhein-Westfalen und Bayern produzieren noch mehr Mini-PV-Anlagen Strom aus Sonnenlicht.

Deren Beliebtheit kommt natürlich nicht von ungefähr. Schaut man sich einen Balkonkraftwerk-Vergleich an, stellt man schnell fest: Die meisten Modelle sind leicht anzubringen und ermöglichen pro Jahr eine Stromkostenersparnis von mehr als 100 Euro.

Um zu verstehen, wie das vonstattengehen kann, lohnt sich ein Blick auf die Funktionsweise einer Stecker-Solaranlage.

 

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk eigentlich?

Grundsätzlich gleicht ein Balkonkraftwerk im Aufbau einer klassischen Photovoltaikanlage. Allerdings fällt es deutlich kleiner aus. Es besteht aus drei Elementen:

  • den Solarmodulen
  • dem Wechselrichter
  • dem Anschluss an die Steckdose.

Abhängig von der Größe des Balkons – und des eigenen Geldbeutels – setzt sich die Mini-PV-Anlage aus zwei bis vier Solarmodulen zusammen. Diese können direkt am Balkongeländer angebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Sonnenlicht im richtigen Winkel – vorzugsweise 30 Grad – auf die Module fällt.

Indem die Sonnenstrahlen auf die Solarzellen treffen, versetzen sie die darin befindlichen Elektronen in Bewegung. Dadurch entsteht Gleichstrom. Um einen Haushalt mit Energie zu versorgen, ist dieser allerdings nicht zu gebrauchen. Daher wandelt ihn der Wechselrichter in Wechselstrom um.

Der entstandene „Sonnenstrom“ treibt die Haushaltsgeräte an, die gerade an die Steckdose angeschlossen und in Betrieb sind.

Folglich wird weniger Strom aus dem heimischen Netz benötigt. Der verringerte Verbrauch macht sich spätestens am Ende des Jahres bemerkbar, wenn die nächste Stromrechnung ins Haus flattert. Dank des Balkonkraftwerks sollte sie schließlich zumindest etwas niedriger ausfallen.

 

Wie Balkonkraftwerke zu Deutschlands Energiewende beitragen

Laut dem Umweltbundesamt strebt die Bundesrepublik die Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 an. Der Teil, den Balkonkraftwerke dazu beitragen, ist laut Angaben des Ministeriums zugegebenermaßen gering.

Dennoch ermöglichen die Stecker-Solaranlagen es insbesondere Mietern, aktiv an der Energiewende mitzuwirken.

Experten gehen zudem davon aus, dass Menschen mit einer Mini-PV-Anlage auf dem Balkon, engagierter ihren Energieverbrauch beobachten und dadurch Sparpotenziale eher erkennen.

 

Wie vereinfachte Regeln und Förderungen den Balkonkraftwerk-Boom weiter vorantreiben

Seit April 2024 muss eine Stecker-Solaranlage auf dem Balkon nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Stattdessen reicht es, sie bei der Bundesnetzagentur zu melden. Die vereinfachte Bürokratie trägt ebenso wie eine einfachere Inbetriebnahme zum Boom der Anlagen bei.

Denn wer sich eine Mini-PV-Anlage anschafft, muss nicht sofort in einen neuen digitalen Stromzähler investieren. Übergangsweise bleibt der klassische Stromzähler im Einsatz.

In Baden-Württemberg fördert zwar der Bund keine Balkonkraftwerke. Dafür gibt es in einigen Kommunen Zuschüsse für die Mini-Solaranlagen. So etwa in Lörrach, Ludwigsburg oder Aalen im Ostalbkreis.

Auch die Stadt Pforzheim gab sowohl 2024 als auch 2025 Förderungen aus. Wer einen entsprechenden Antrag stellte, konnte sich 50 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal 250 Euro – erstatten lassen. Für das Jahr 2026 sollen die gleichen Richtlinien gelten.