Das Landgericht Aschaffenburg hat einen mutmaßlich rückfällig gewordenen Sexualstraftäter zu elf Jahren Haft verurteilt. Zudem behält sich die Kammer vor, später Sicherungsverwahrung für den 23-Jährigen anzuordnen. Sicherungsverwahrung ist nach dem Verbüßen einer Haft möglich, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Der psychiatrische Sachverständige in dem Verfahren schätzt das Rückfallrisiko des Angeklagten als sehr hoch ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verdächtige hatte in dem Verfahren gestanden, im vergangenen Jahr einen damals Zwölfjährigen im Raum Aschaffenburg und einen Elfjährigen in Staßfurt in Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben.

Das Gericht wertete die Übergriffe des Deutschen, der sie in seinem von der Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln gewährten Hafturlaub begangen haben soll, als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch. Der Kammervorsitzende sprach von abartigen Sexualvorstellungen: «Er weiß, wie man es schafft, Kinder für sich zu gewinnen.» Zudem wurde der Mann wegen Besitzes und Herstellen von Missbrauchsdarstellungen verurteilt.
Der 23-Jährige war 2025 zur Vorbereitung auf seine Entlassung aus der Jugendanstalt nach Franken gekommen - in dieser Zeit soll er sich an den Jungen sexuell vergangen haben. Nach Erkenntnis der Ermittler suchte der Mann, der im Tatzeitraum unter anderem von einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.
Anklage forderte fast zwölf Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten gefordert - unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen. Die Verteidigung hatte die Strafhöhe in das Ermessen der Kammer gestellt. Der Angeklagte hatte sich in seinem letzten Wort bei den Opfern entschuldigt: «Ich schäme mich.»
Gutachter sprach von Raffinesse
Nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters ist der Angeklagte gewieft. «Er hat eine gewisse Art von Raffinesse, wie er vorgeht», sagte der erfahrene Psychiater Hans-Peter Volz. Der Angeklagte habe sehr zielgerichtet agiert. Volz geht davon aus, dass die sexuellen Neigungen des 23-Jährigen, der bereits 2021 vom Landgericht Hannover wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, nicht verschwinden werden: «Das wird nicht weggehen.» Das sei sehr unwahrscheinlich.
«Diese Fantasien wird er haben, bis er ein alter Mann ist», sagte Volz. Der Angeklagte müsse daher lernen, damit umzugehen und sich von vorpubertären Jungen fernhalten. «Das könnte er rein intellektuell auch. Aber das hat er noch nicht verinnerlicht.»
Erste nachweisliche Tat mit 17
Der Angeklagte ist ein Wiederholungstäter. Bei seinen nachweislich ersten Übergriffen war er nach Angaben des Landgerichts Hannover erst 17 Jahre alt, die 4 missbrauchten Jungen zwischen 10 und 12.
Nach dem Bekanntwerden der mutmaßlich neuerlichen Übergriffe des Angeklagten hatte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) von einem «Versäumnis» gesprochen, weil vor dem Hafturlaub des Mannes keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei.
Das Ministerium sprach von einem «Prognoseirrtum» in der Jugendanstalt Hameln. Der Gefangene habe sich im Urlaub zur Entlassungsvorbereitung anders verhalten, als es in Hameln prognostiziert worden sei.
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