Madonna
Eine Cover-Version von Madonnas Song «Like a Prayer» wurde in Australien zum Hit - war aber teilweise mit KI erzeugt worden. (Archivbild)
Nancy Kaszerman/ZUMA Press Wire/dpa
Boulevard/Kultur
Keine KI-Songs in Charts in Australien - und in Deutschland

Australiens Musikbranche setzt der Verwendung von Künstlicher Intelligenz künftig eine Grenze und lässt überwiegend oder vollständig von Maschinen generierte Songs nicht mehr für die Charts zu. Erlaubt bleiben dagegen Aufnahmen, bei denen KI nur als Hilfsmittel zum Einsatz kommt. In Deutschland ist der Umgang mit maschinell generierter Musik längst ähnlich geregelt. 

Die Australian Recording Industry Association (ARIA), die Australiens offizielle Musik-Charts betreibt, hat für die Neuerung ihren Verhaltenskodex geändert. Eine Aufnahme muss demnach «wesentlich von Menschen gemacht» sein und darf nicht durch künstlich erzeugte Streams oder andere Tricks in den Charts nach oben gebracht worden sein. Die neuen Regeln gelten ab Freitag.

Madonna-Cover stürmt die Charts – mit KI-Gesang 

Besonders im Fokus stand zuletzt eine Cover-Version von Madonnas «Like a Prayer» des australischen DJs und Produzenten Josh Fawaz. Der Song wurde im Juli zum meistgespielten Stück im australischen Radio und schaffte es auf Platz vier der ARIA-Charts – später kam aber heraus, dass Gesang und Schlagzeug mit Hilfe von KI erzeugt wurden. Nach den neuen Regeln könnte ein solcher Einsatz dazu führen, dass ein Song nicht für die Charts zugelassen werde, sagte ein ARIA-Sprecher dem australischen Sender ABC.

ARIA kann künftig Songs von der Aufnahme in die Charts ausschließen oder sie nachträglich entfernen. Auch Chartplatzierungen können korrigiert und bereits verliehene Auszeichnungen wieder entzogen werden. Künstler und ihre Vertreter können gegen einen Ausschluss Einspruch einlegen und Belege für die Zulässigkeit einer Aufnahme vorlegen.

KI-Songs in Deutschlands für Charts zugelassen - mit Bedingungen

Auch hierzulande hat sich der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) zur «Ausrichtung auf menschliche Kreativität» verpflichtet. Für die offiziellen deutschen Charts, die von GfK Entertainment ermittelt werden, heißt das konkret: Mit KI «erstellte Aufnahmen Inhalte/Tonaufnahmen unterliegen einer gesonderten Zulässigkeitsschranke» - sie werden also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend sei wie in Australien, «ob die kreative Hauptverantwortung eindeutig bei menschlichen Urhebern und Interpreten liegt». 

Laut GfK Entertainment müssen für die Zulassung zu den Charts menschliche Interpreten benannt und die Verwendung von KI offengelegt werden. Zudem prüfe man mit mindestens zwei voneinander unabhängigen «Detection Tools» - Programme zur Erkennung von KI -, ob ein Song im Wesentlichen von Menschen geschaffen worden sei. 

Gar nicht erst für die Charts infrage kämen hingegen Titel, bei denen Maschinen reale Stimmen oder künstlerische Personas - wie im Fall der Cover-Version von «Like a Prayer» - nachahmten. Auch eine Marktverzerrung durch KI ist nach GfK-Entertainment-Angaben unzulässig. Also etwa, wenn Titel in unzähligen Varianten hergestellt oder seriell hochgeladen werden.

Regeln sollen weiterentwickelt werden

Die Musikbranche kritisiert schon länger, dass KI-Systeme teilweise mit Aufnahmen von Künstlern trainiert werden, ohne dass die Rechteinhaber dem zugestimmt haben. Gleichzeitig ist Künstliche Intelligenz für viele Musiker längst ein Werkzeug im Produktionsprozess geworden – etwa beim Komponieren, Arrangieren oder Mischen. ARIA will die neuen Regeln deshalb nach eigenen Angaben weiter überprüfen und an die technische Entwicklung anpassen.

© dpa-infocom, dpa:260825-930-577986/2

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