
Einigung im Fall Gauguin: Werke der Sammlung Bührle weiterhin öffentlich zugänglich
- Christiane Oelrich und Sandra Pfäfflin
Zürich. Seit Jahren flammt immer wieder Kritik auf an der Kunstsammlung des Züricher Waffenproduzenten und gebürtigen Pforzheimers Emil Bührle: Raubkunst, Fluchtkunst, legal erworben? Fragen, die das Zürcher Kunsthaus und das Stadt-Parlament beschäftigen. Nun gibt es neue Entwicklungen: Die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Sammlung E. G. Bührle haben konkrete Schritte zur Zusammenarbeit beschlossen.
So bleiben die Werke der Bührle-Stiftung als Dauerleihgabe weiterhin im Kunsthaus der Öffentlichkeit
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