Der Zeichner der Kinderbuchfigur «Grüffelo», Axel Scheffler, will sich gegen KI-generierte Bilder im Stil seiner Werke wehren. «Ich erwäge, zu klagen», sagte Scheffler der «Zeit». «Am liebsten würde ich mich mit anderen Künstlern zusammentun und gemeinsam vor Gericht ziehen.» Er spreche mit seinen Verlagen über eine mögliche Unterstützung.
Die «Zeit» sprach mit dem analog arbeitenden Künstler darüber, dass das Sprachmodell ChatGPT des Unternehmens OpenAI auf Anfrage nach einem Bild von einem «Grüffelo» in Minutenschnelle Bilder auswirft, die deutliche Ähnlichkeiten mit Schefflers Werken aufweisen. «Ich bin entsetzt, das ist ganz eindeutig meine Figur, nur die Hintergründe sehen ganz anders aus, als ich sie zeichne», sagte Scheffler dazu.
Es wäre nicht die erste Klage dieser Art: Der Verlag hinter der Kinderbuchreihe «Der kleine Drache Kokosnuss», Penguin Random House, hat gegen OpenAI bereits Klage eingereicht. Der Vorwurf: Der KI-Chatbot soll Urheberrechte am Werk des Autors und Illustrators Ingo Siegner verletzt haben.
Verlag: ChatGPT soll Texte und Illustrationen reproduziert haben
Laut Verlag soll ChatGPT bereits auf einfache Anfragen hin Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken Siegners in erkennbarer Form wiedergeben. Der Chatbot erzeuge zudem Illustrationen der Figur, die dem Original zum Verwechseln ähnelten, und mache eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskripts – inklusive Cover, Klappentexten und Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen, hieß es. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt die Klage.
Von OpenAI hieß es, man prüfe die Vorwürfe. Das Unternehmen respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern und sei in Gesprächen mit vielen Verlagen rund um die Welt, damit diese von den Möglichkeiten der KI-Technologie profitieren könnten.
Kampf der Kreativen gegen KI
Verschiedene Verlage, Studios und Autoren zogen gegen OpenAI und andere KI-Firmen mit dem Vorwurf vor Gericht, dass ihr geistiges Eigentum unrechtmäßig zum Training von KI genutzt worden sei. In Deutschland setzte sich die Verwertungsgesellschaft Gema vor Gericht im Streit um die Nutzung von Songtexten gegen OpenAI durch.
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