Hans Wertingers „Bildnis Pfalzgraf Johann III.“ wird restituiert. Foto: Naumann
Kultur
Staatsgalerie Stuttgart gibt Gemälde an die Erben der jüdischen Kunsthändler Rosenbaum und Rosenberg zurück
  • Stefanie Järkel

Stuttgart. 70 Jahre nach Kriegsende befinden sich auch in staatlichen Museen noch Kunstwerke, deren Besitzer von den Nazis einst enteignet wurden. Das Land Baden-Württemberg gibt jetzt den Erben von zwei jüdischen Kunsthändlern ein Gemälde aus dem Besitz der Staatsgalerie Stuttgart zurück. Nachforschungen zu einem Kunstwerk hätten eine Enteignung von Verfolgten des Nationalsozialismus ergeben, erklärte das Kunstministerium.

Wohin das Gemälde gehen wird, war zunächst nicht bekannt. Die Anwälte der Erben sitzen laut Ministerium in New York, Dresden und Marburg. „Wir stehen zu unserer historischen Verantwortung, Kulturgüter, die Verfolgten des Naziregimes entzogen worden sind, zu ermitteln und zurückzugeben“, sagte Staatssekretär Jürgen Walter (Grüne). Das Gemälde soll an Erben der jüdischen Kunsthändler Isaac Rosenbaum und Saemy Rosenberg gehen.

Die Kunsthandlung Rosenbaum hatte das „Bildnis Pfalzgraf Johann III.“ (um 1526) den Angaben zufolge 1936 aus der Werkstatt von Hans Wertinger verkauft. Der Erlös wurde von den Nationalsozialisten beschlagnahmt. Der Wert des Gemäldes in Mischtechnik auf Tannenholz liegt laut Ministerium aktuell bei einem mittleren fünfstelligen Betrag. Die Staatsgalerie beabsichtigt eigener Aussage zufolge nicht, das Gemälde zurückzukaufen.

Die Erben von Rosenbaum und Rosenberg hatten 2008 über ihre Anwälte ein Rückgabeersuchen gestellt. Die zuständige Forscherin an der Staatsgalerie hatte den damaligen Vorgang nach Angaben des Ministeriums zweifelsfrei nachweisen können. Die Staatsgalerie Stuttgart hatte das Werk erhalten, nachdem der Sammler Heinrich Scheufelen dieses Gemälde 1948 dem Land vermacht hatte.

In Baden-Württemberg beschäftigen sich drei sogenannte Provenienzforscherinnen mit Untersuchungen von entsprechenden Kunstwerken. Nach Angaben der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste wurden seit 1998 in Deutschland mehr als 14300 Objekte an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Darunter waren mehr als 8900 Bücher.