

- Olaf Lorch-Gerstenmaier
Pforzheim/Karlsruhe. Zwei verurteilte Schwerverbrecher – der eine zu lebenslänglich, der andere zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, beide mit anschließender Sicherungsverwahrung – wollen auf freien Fuß: der „Samurai-Mörder“ (heute 39), der 2003 im Versandhaus Bader eine Frau tötete und drei weitere Frauen zum Teil lebensgefährlich verletzte, und ein heute 37-Jähriger, der einen Bewohner des Sozialbaus Durlacher Straße 6 in Pforzheim brutalst vergewaltigte. Das Opfer beging ein halbes Jahr vor Prozessbeginn im Jahr 2009 Selbstmord.
Über die vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung muss dieser Tage die Große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe unter dem Vorsitz von Eric Werner entscheiden. Beide Gefangenen sitzen derzeit noch in der Vollzugsanstalt Bruchsal ein. Im Fall des „Samurai-Mörders“ wird es unter anderem darauf ankommen, ob es sich bei dem Amoklauf des Mannes um eine singuläre Tat handelte, aus der sich keine Wiederholungstat ableiten lässt. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat in beiden Fällen einer Aussetzung zur Bewährung widersprochen.
Die Bluttat beim Versandhaus hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe hatte seinerzeit auf die besondere Schwere der Schuld erkannt und Sicherungsverwahrung angeordnet – damit Stefan G. (Name geändert) nicht wie ein „normaler“ Lebenslänglicher nach 15 Jahren freikommt.
Bei Dieter Degowski, einem der beiden Geiselgangster von Gladbeck, dauerte es 30 Jahre, bis er im Oktober 2017 auf Bewährung freigelassen wurde – auch bei ihm war Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Der Ex-Terrorist Christian Klar wurde 1985 wegen neunfachen vollendeten (unter anderem das tödliche Attentat auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe) und elffachen versuchten Mordes zu Lebenslänglich verurteilt und 33 Jahre später vorzeitig entlassen. Tatsächlich lebenslang war die Verurteilung für den vierfachen Frauenmörder Heinrich Pommerenke (den ersten Mord beging er in Karlsruhe): 1960 verurteilt, kam er nie wieder frei und starb nach 49 Jahren im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg. So lange wie er saß kein anderer Häftling je in einem deutschen Gefängnis.
Was bei der schrecklichen Tat vor 15 Jahren genau geschah, können Sie hier noch einmal nachlesen:
24-Jähriger tötet Bader-Kollegin mit Samurai-Schwert – Drei schwer Verletzte
Nach dem Amoklauf mit dem Samuraischwert zu lebenslänglich verurteilt
Amoklauf im Versandhaus Bader: Urteil „lebenslänglich“ bleibt
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