Pforzheim. Polizeibeamten des Polizeireviers Pforzheim-Süd kontrollierten laut einer aktuellen Pressemitteilung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gegen 0.30 Uhr einen 62-jährigen
Fahrradfahrer, welcher augenscheinlich alkoholisiert war.
Ein Alkoholvortest habe einen Wert von über 2,6 Promille ergeben. Im weiteren Verlauf sei es dem Fahrradfahrer zunehmend schwergefallen, den Anweisungen der Polizeibeamten Folge zu leisten. Mutmaßlich aufgrund des hohen Alkoholisierungsgrades und der späten Nachtzeit schlief der Mann während der Kontrolle ein, so die Mitteilung weiter. Der 62-Jährige musste eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Promillegrenzwerte für Radfahrer und -fahrerinnen sowie Fußgänger
Radfahrer, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!

