Das Jugendschöffengericht verurteilt einen 48-Jährigen in Funktion als Jugendschutzgericht für mehrere sexuelle Vergehen. Symbolbild: dpa
Pforzheim
48-Jähriger aus Pforzheim muss ins Gefängnis: Sein Hang zu Kindern ist unentschuldbar
  • Stefan Meister

Pforzheim. „Es ist ein hartes Urteil, aber die Gesetzgebung sieht bei solchen Delikten keine minderschweren Fälle“, begründete Richterin Stephanie Gauß. Deshalb wurde ein 48-jähriger Deutscher aus Pforzheim wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Ebenso sprach das Jugendschöffengericht, das hier als Jugendschutzgericht agierte, eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Besitzes von kinderpornografischen Bilddateien aus.

Somit folgte das Gericht weitgehend Staatsanwalt Sven Baumgart, der zwei Jahre und sechs Monate gefordert hatte. 2018 hatte der Angeklagte während einer Beschäftigung als „Babysitter“ drei Videos von einer damals Sechsjährigen gemacht und ins Internet gestellt. Auf den Videos ist das Kind nackt und tanzend zu sehen. 2019 soll er eine Achtjährige auf einer Parkbank an der Taille gestreichelt haben. Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten Polizisten drei kinderpornografische Dateien auf seinem Computer. Ein Beamter vermutete, dass es sich um das sechsjährige Mädchen handelte.

Der Angeklagte hatte als Kind gesundheitliche Probleme und verpasste eine Eingliederung in eine Grundschule. Er besuchte eine Behindertenschule und arbeitete 16 Jahre als Lagerarbeiter. In den vergangenen Jahren pflegte er seine Mutter und verlor deshalb seine Arbeit. Bis heute kann der 48-jährige nicht lesen und schreiben. Über ein Spracherkennungsprogramm am Smartphone hatte er deshalb kommuniziert. Dies bestätigte ein Beamter, der dessen Mobiltelefon durchsuchte. Dabei wurden zahlreiche Audiodateien und Suchanfragen gefunden. „Viele der Dateien waren gelöscht, aber die Suchanfragen lassen vermuten, dass er starkes Interesse an Kindern hatte“, so der Beamte.

Der Angeklagte habe dieses Interesse als „freundschaftlich“ gesehen und nie eine Absicht gehabt, den Kindern zu schaden. „Die Beamten haben mir die Augen geöffnet und verdeutlicht, dass ich eine Dummheit begangenen habe“, meinte der 48-jährige. Deshalb sei er zuletzt selbstständig auf die Suche nach einer Therapiemöglichkeit gewesen und steht derzeit in einer forensischen Ambulanz  auf einer Warteliste. Doch auch der der Hinweis von Verteidigerin Julia Eckert, dass der Angeklagte nie auf der Sonnenseite des Lebens stand, verhinderte keine Freiheitsstrafe.