
Abgeschobener Gewalttäter taucht nach kürzester Zeit wieder auf
Pforzheim. Der Fall des Nigerianers, der sich am 12. März dieses Jahres in der Pforzheimer Oststadt mit einem Messer gegen seine Abschiebung durch hiesige Polizeibeamte wehrte, erreicht aktuell eine neue Dimension. Oder besser gesagt: mehrere.
Seit wenigen Tagen befasst sich die Pforzheimer Staatsanwaltschaft mit dem Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Das bestätigt Bernhard Ebinger, Sprecher der Anklagebehörde.
Es ist ein Montag in den frühen Morgenstunden – die übliche Zeit, zu der Polizisten eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe angeordnete Abschiebung vollziehen wollen. Der 38-Jährige wehrt sich zunächst verbal – doch zieht dann unter seinem Bett ein Messer mit 23 Zentimetern Klingenlänge hervor und bedroht die Beamten. Sie ziehen ihre Pistolen – die Dienstwaffen und ein Polizeihund machen dem Nigerianer klar: Er hat keine Chance. Noch einmal bäumt er sich auf, als er festgenommen werden soll. Die Beamten fordern Verstärkung an – der Asylbewerber kommt in eine der Zellen des Reviers Nord. Dort attestiert ihm ein Arzt, er sei haft- und flugfähig. Zusammen mit seiner Frau und drei Kindern (sechs und zehn Jahre sowie ein Kleinkind) wird er zum Frankfurter Flughafen gebracht – mit dem Ziel Toulouse: eine Abschiebung nach EU-Regelung gemäß dem Dublin-Abkommen, da Deutschland nicht die erste Asyl-Station war.
Damit hätte der Fall erledigt sein können – wenn der Nigerianer nicht zwei Tage später mit seiner kompletten Familie wieder aufgetaucht wäre: in der Landeserstaufnahmestelle (Lea) an der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe. Uwe Herzel, Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe bestätigt, dass der 38-Jährige dort eine Duldung erhalten habe. Herzel: „Das ist kein Aufenthaltstitel – die Ausreisepflicht bleibt bestehen.“ Derzeit werde mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – die zuständige Oberbehörde des Innenministeriums – geklärt, „ob eine erneute Überstellung nach Frankreich möglich ist“.
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