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Pforzheim
Ärger im Golfclub: Verhältnis zwischen Karlshäuser Hof und Betreiber-GmbH zerrüttet
  • OLaf Lorch-Gerstenmaier

Pforzheim/Niefern-Öschelbronn. Ein Eklat mit Ansage: Es geht um Geld und Macht, um Befindlichkeiten und Eitelkeiten, um Verdienste aus vergangenen Tagen und Sorgen um die Zukunft – eine Mitgliederversammlung der ganz emotionalen Art. Eine Person steht im Mittelpunkt an diesem denkwürdigen, langen Abend in der Nieferner Kirnbachhalle: Wolfgang Daum, langjähriger Ex-Präsident des Golfclubs Pforzheim, ehemaliger Chef der Sparkasse, bei der Mehrzahl der Mitglieder wegen seiner extrovertierten Art in Ungnade gefallen und im Amt gefolgt von Hannelore Zachmann, Frau des Volksbank-Chefs Jürgen Zachmann.

Mit jedem Angriff der Präsidentin vom Pult auf der Bühne schwillt unten im Saal Daum der Kamm. Es ist Hannelore Zachmanns Generalabrechnung mit der Person Daum und seiner Vereinspolitik. Diese habe zu extremem Schaden des Clubs und seiner Mitglieder auf der einen und zum Nutzen und Profit der GmbH geführt, die die Anlage betreibt, das Areal Karlshäuser Hof gepachtet (bis 2039) und an den Club unterverpachtet hat, folgt man der Argumentation des Vorstands.

Die Abrechnung mit der ehemaligen Lichtgestalt, den seine Gegner für den Totengräber des Vereins halten, ist zu Ende. Zachmann hat ihre Pfeile abgeschossen, die sitzen. Sie hat von „Totalschaden für den Club“ gesprochen, von „mehreren Hüten“, die Daum aufgehabt habe, von „persönlichem Profit“, und gefragt, ob alles „von langer Hand geplant“ gewesen sei. Daum stürmt zum Podium, will sich vom Pult aus rechtfertigen. Zachmann verwehrt ihm den exponierten Platz: „Sie reden unten.“ Unter lautstarkem Protest muss Daum sich fügen, beschwört das „partnerschaftliche Miteinander von GmbH und Club“ bis 2014, beklagt das „falsche Rollenverständnis“ des Vorstands nach seiner Zeit, den Umgang, die „Unverschämtheit“ gegenüber den Gesellschaftern. “

Nach hitzigen Wortgefechten und moderateren Tönen der angenommene Kompromissvorschlag des Mitglieds und Rechtsanwalts Joachim Becker: Sollte binnen sechs Wochen keine gütliche Einigung erzielt werden, wird der entscheidende Passus des Pachtvertrags juristisch angefochten.

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