Pforzheim. Fehlende Geburtsdaten, fehlende Angaben zur Beschäftigung und ein abgekürzter Vorname: Das Arbeitsgericht Pforzheim sieht bei der Aufsichtsratswahl der Amazon GmbH wesentliche Mängel. Deshalb war die Anfechtung mehrerer Arbeitnehmer erfolgreich.
Das Arbeitsgericht Pforzheim hat am 22. April dem Antrag mehrerer Arbeitnehmer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Amazon GmbH vom 8. April 2024 stattgegeben. Für eine erfolgreiche Anfechtung sind wesentliche und schwerwiegende Verstöße gegen das Wahlrecht erforderlich, solche lagen nach Ansicht des Gerichts vor, teilt das Arbeitsgericht Pforzheim in einer Pressemitteilung mit.
Die von der Belegschaft eingereichten Wahlvorschläge entsprachen nicht den zwingenden gesetzlichen Vorgaben, wonach die einzelnen Bewerber unter Angabe von Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung aufzuführen sind, heißt es in der Mitteilung.
Entgegen dieser Verpflichtung fehlten bei den Wahlvorschlägen das Geburtsdatum und die Art der Beschäftigung der Wahlbewerber. Ferner war ein Wahlbewerber nicht mit seinem vollständigen Vornamen aufgeführt, sondern lediglich mit einem abgekürzten Rufnamen, heißt es weiter.
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Wähler nicht hinreichend über die Bewerber informiert
Dabei handelt es sich nach Auffassung der Kammer um einen wesentlichen Verstoß gegen die Vorschriften über das Wahlrecht, da das Fehlen des Geburtsdatums oder der Berufsbezeichnung bei einer Vielzahl von Beschäftigten eine Verwechslung ermöglicht und die Wähler nicht hinreichend über die Bewerber informiert wurden, heißt es weiter in der Mitteilung.
Dieser offensichtliche Mangel, den der Wahlvorstand kannte oder bei gebotener Sorgfalt leicht hätte erkennen können, berechtigt auch zur Wahlanfechtung, obwohl er während des Wahlverfahrens nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde.

