
Pforzheim. Im Berufungsverfahren gegen einen Psychotherapeuten aus Pforzheim wegen sexuellen Missbrauchs wurde am Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe ein Urteil gesprochen. Das Gericht entschied: Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Zusätzlich wird der Mann einige Auflagen zu erfüllen haben. Das damals verhängte Berufsverbot wurde aufgehoben.
2018 wurde der Psychotherapeut wegen sexuellen
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