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EuGH-Urteil: Pausen können als Arbeitszeit zählen
Das Berufungsverfahren dreht sich ausschließlich um die Höhe der Strafe für den Pforzheimer Psychotherapeuten und das Berufsverbot.
David-Wolfgang Ebener/picture alliance/dpa
Pforzheim
Angeklagter Therapeut aus Pforzheim erhält Bewährungsstrafe

Pforzheim. Im Berufungsverfahren gegen einen Psychotherapeuten aus Pforzheim wegen sexuellen Missbrauchs wurde am Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe ein Urteil gesprochen. Das Gericht entschied: Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Zusätzlich wird der Mann einige Auflagen zu erfüllen haben. Das damals verhängte Berufsverbot wurde aufgehoben.

2018 wurde der Psychotherapeut wegen sexuellen

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