Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII werden die Mietobergrenzen ab April 2025 rückwirkend angepasst.
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Pforzheim
Anhebung der Mietobergrenze für Empfänger von Grundsicherungsleistungen

Pforzheim. Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII werden die Mietobergrenzen ab April 2025 rückwirkend angepasst, so die Stadt Pforzheim in einer Pressemitteilung. Nach Kenntnisnahme der neuen Werte durch den Ausschuss für Soziales und Beschäftigung am 10. Juli 2025, beginne nun die Prüfung der Leistungsfälle durch das Jobcenter sowie das Sozialamt Pforzheim.

Sofern durch Überschreitung der Richtwerte in der Vergangenheit die Kostenerstattung der Unterkunft gekürzt wurde, werden diese Werte ab dem 1. April 2025 unter Beachtung der neuen Richtwerte angepasst, so die Stadt. Diese Leistungsempfänger erhalten also rückwirkend einen höheren Betrag überwiesen beziehungsweise ausgezahlt.

Die Umstellungsarbeiten werde einige Monate andauern, da mehrere tausend Datensätze zu prüfen sind. Gesonderte Anträge auf Anpassung der zu erstattenden Unterkunftskosten müssen nicht gestellt werden, da die Prüfungen systematisch bei allen Leistungsbeziehenden durchgeführt werden, die aktuell Geldleistungen ausbezahlt bekommen. Dies geschehe bei der jeweils nächsten Änderung, die im Leistungsfall vorzunehmen ist. Unabhängig von dieser generellen Überprüfung könne weiterhin Jahresendabrechnungen der Nebenkosten eingereicht werden, deren Übernahme dann anhand der neuen Richtwerte geprüft wird.