Pforzheim. Wie bestraft man einen, der durch die Folgen seiner Spielsucht eigentlich gestraft genug ist? Dazu noch durch eine schwere Herzerkrankung, die ihn immer wieder in Behandlung zwingt, zu 60 Prozent schwerbeschädigt ist? Der nicht mit Vorsatz handelte, als er als Versicherungsmakler knapp 30 Anleger um insgesamt über eine halbe Million Euro betrog, das Geld aufs eigene Konto statt auf das des Versicherungskonzerns leitete, weil er glaubte, seine Spielschulden so wettmachen zu können? Der aber nachweislich nach Kräften jeden Cent seines pfändbaren Einkommens an die Versicherung zahlt, die wiederum den Anlegern den individuellen Verlust erstattet hat, damit niemand persönlich geschädigt ist?
Solche Fragen stellten sich Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik und die beiden Schöffen – und das Gericht kam zu dem Schluss: Gerade noch so kann es mit Bewährung abgehen, mit zwei Jahren zwar haarscharf an der Unausweichlichkeit einer Haftstrafe vorbei, aber immerhin.
Das lag wohl auf der Erwartungsebene der Heilbronner Anwältin von Roland L. (37, Name geändert), Anke Stiefel-Bechdolf, entsprach aber nicht der Straf-Forderung von Staatsanwältin Christine Roschinski – die Anklagevertreterin hatte zwei Jahre und vier Monate für Roland L. gefordert, akzeptierte jedoch noch im Gerichtssaal den Spruch des Schöffengerichts, womit das Urteil rechtskräftig ist.
Ärger könnte jetzt nur noch L.s Vater bekommen – von Stiefel-Bechdolf. In ihrer entschiedenen Art, die erfahrenen Staatsanwälten und Richtern seit drei Jahrzehnten bestens vertraut ist, kündigt sie dem im Saal in der letzten Zuschauerreihe weilenden, in einem Höhenstadtteil wohnenden Vater schon mal einen heißen juristischen Tanz an. Das werde „ein schöner Prozess“ – und für L.s Vater richtig teuer.
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