3,9 Promille haben die Polizisten bei einem 41-jährigen Autofahrer gemessen.
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Pforzheim
Autofahrer mit 3,9 Promille auf Pforzheims Straßen unterwegs
  • pol

Pforzheim. Absolut fahruntüchtig haben Polizeibeamte am Mittwochabend im Stadtteil Haidach den Fahrer eines VWs aus dem Verkehr gezogen, so die Polizei.

Aufgrund der auffälligen Fahrweise des 41-Jährigen, der mit seinem VW und zwei weiteren Mitinsassen in der Tilsiter Straße unterwegs war, verständigte ein Zeuge die Polizei. Dort trafen die Beamten den Mann gegen 18.30 Uhr auch an, als er sein Fahrzeug dort parkte. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 3,9 Promille. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit verantworten.

Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:

  • Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
  • Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.
  • Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache.

(Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/)