Pforzheim. Im Neuen Rathaus haben die Umbauarbeiten für einen barrierefreien Zugang zu den Sitzungssälen und dem Foyer begonnen. Wie die Stadt Pforzheim mitteilt, wird dafür eine Aufzugsanlage eingebaut. Der Gemeinderat hatte den Einbau bereits am 25. Juli 2023 beschlossen.
Künftig soll der Aufzug über das ebenerdig vom Marktplatz erreichbare Stadtlabor zugänglich sein. Das Stadtlabor steht während der Bauarbeiten nicht zur Verfügung; auf der Ebene der Ratssäle wurde zum Schutz vor Baustaub eine Holzwand errichtet.
„Es ist an der Zeit, dass unsere Ratssäle und das Foyer für alle Menschen gleichermaßen gut erreichbar sind“, betont Oberbürgermeister Peter Boch. „Mit dem neuen Aufzug bauen wir eine bestehende Hürde im Neuen Rathaus ab und setzen ein wichtiges Zeichen für mehr Teilhabe“, so der OB weiter.

Nach Angaben der Stadt konnten die komplexen Ausschreibungen inzwischen abgeschlossen und die Arbeiten vergeben werden. Wegen des Denkmalschutzes seien im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen mit der Oberen und der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich gewesen. „Das hat das ganze Verfahren in die Länge gezogen. Beispielsweise muss die Treppe, an deren Stelle der Aufzug eingebaut werden soll, durch eine Spezialfirma herausgeschnitten werden. einfach abreißen funktioniert hier nicht“, erklärt Baubürgermeister Tobias Volle. „Wir sind aber zuversichtlich, dass sich die neue Aufzuganlage gut in das Gesamtbild und den Stil unseres Neuen Rathauses einfügt.“


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Nach dem Gesamtkonzept werden zwei Treppenläufe der bestehenden Innentreppe zurückgebaut und an ihrer Stelle der Aufzugsschacht errichtet. Der Aufzug erschließt fünf Ebenen und ermöglicht Zugänge von drei Seiten. Im Erdgeschoss entsteht ein neuer Zugang durch die bestehende Glasfassade des Stadtlabors, der Vorbereich wird durch eine Glaswand abgetrennt. Vorgesehen ist ein rundum verglaster Aufzugsschacht mit einer Tragkonstruktion aus Stahlhohlprofilen. Zudem wird ein Höhenversatz von rund vier Zentimetern am Zugang zum Großen Sitzungssaal beseitigt. Die vorhandene Bausubstanz soll dabei, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, erhalten, wiederverwendet oder durch Materialien gleicher Art und Qualität ergänzt werden.



