Pforzheim. Das Polizeipräsidium Pforzheim hat am Dienstag eine umfangreiche Drogenkontrolle in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Pforzheim-Nord durchgeführt und daraufhin 13 Verfahren eingeleitet.
Wie die Polizei mitteilt, habe die Polizeihochschule im Rahmen einer mehrtägigen Fortbildung zum Thema "Drogenerkennung im Straßenverkehr" zwischen 10.30 Uhr und 17:30 Uhr eine Kontrollstelle auf dem Pendlerparkplatz eingerichtet. Ziel des Einsatzes sei es gewesen, die theoretischen Inhalte des Seminars unter professioneller Anleitung in die Praxis umzusetzen.


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Rund 70 Beamte verschiedener Polizeipräsidien haben hierbei fast 100 Personen und über 50 Fahrzeuge kontrolliert. Der Fokus sei auf der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführer gelegen. Aufgrund konkreter Verdachtsmomente hinsichtlich einer Beeinflussung durch berauschende Mittel haben die Beamten in 17 Fällen eine Blutentnahme angeordnet. Diese haben direkt vor Ort durch einen Arzt erfolgen können.
Nachfolgende Verstöße seien festgestellt worden:
Die Beamten haben insgesamt 13 Verfahren wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss sowie vier Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr infolge von Rauschmitteln eingeleitet. Zudem seien sechs allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert worden. Auch der Konsum von Alkohol habe zu Konsequenzen geführt. So sei ein Fahrer mit einem Wert von etwa 0,8 Promille gestoppt worden. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer sei ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.


Autofahrer fordern schärfere Kontrollen im Straßenverkehr
Über die Rauschmittelthematik hinaus haben die Einsatzkräfte weitere Verstöße wie beispielsweise Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt. In einem Fall sei die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erloschen. Besonders dreist habe ein kontrollierter Fahrzeugführer agiert: Er habe versucht, durch den Einsatz von synthetischem Urin zu täuschen. Dies sei jedoch rechtzeitig erkannt worden.
Diese konsequenten Kontrollen seien notwendig, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Fahrten unter berauschenden Mitteln effektiv entgegenzuwirken.



