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Gleich zwei stark betrunkene Autofahrer hat die Pforzheimer Polizei am Samstag gestoppt.
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Pforzheim
Betrunken mit dem Auto durch Pforzheim: Zwei Fahrer mit jeweils über zwei Promille gestoppt
  • pol

Pforzheim. Deutlich zu tief ins Glas geschaut haben über die Osterfeiertage zwei Autofahrer, die von der Polizei gestoppt werden konnten. Beide Vorfälle ereigneten sich am Samstagabend.

Gegen 18 Uhr war laut Mitteilung ein 53-Jähriger auf der L1135 (Wurmberger Straße) unterwegs, als er auf Höhe der Einmündung im Altgefäll offensichtlich die stationäre Polizeikontrollstelle entdeckt habe und sich durch ein Wendemanöver einer Kontrolle habe entziehen wollen. Kurze Zeit später habe die Polizei den 53-Jährigen angehalten und Alkoholgeruch bei ihm festgestellt. Ein Test habe einen Wert von 2,8 Promille ergeben, der Mann musste laut Polizei eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Zudem erwarte ihn eine Strafanzeige.

Rund drei Stunden später sei dann ein 29-Jähriger mit seinem VW auf der Leipziger Straße in Pforzheim mit einem parkenden Auto kollidiert. Sein Auto sei auf dem gegenüberliegenden Gehweg zum Stehen gekommen. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei laut Bericht deutlichen Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Ein Test habe einen Wert von über zwei Promille ergeben. Auch er habe eine Blutprobe sowie seinen Führerschein abgeben müssen und müsse mit einem Strafverfahren rechnen. Der Sachschaden beträgt laut Mitteilung rund 20.000 Euro.

Allgemeine Hinweise der Pforzheimer Polizei zum Thema Alkohol:

  • Ab 0,3 Promille kann laut Polizei von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, habe der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
  • Ab 1,1 Promille werde bei Autofahrern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen seien in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Abhängig vom Blutalkoholspiegel würden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen ließen nach und Distanzen und Geschwindigkeiten würden falsch eingeschätzt.
  • Menschen unter Alkoholeinfluss handeln laut Polizei weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.
  • Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steige das Unfallrisiko um das Zwölffache.