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Ein Richterhammer aus Holz liegt am 28.10.2014 im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg), vor der Fortsetzung eines Schadensersatz-Prozess im Skandal um Brustimplantate aus minderwertigem Silikon, auf der Richterbank. Der Prozess war fast zwei Jahre ausgesetzt. In dieser Zeit wurde unter anderem ein Gutachten eingeholt.  Foto: Uli Deck/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ 

Bewährung im Prozess um Missbrauch: Geständnis bewahrt 69-Jährigen vor Gefängnis

Pforzheim. Wegen „Augenblicksversagen“ ist ein 69-jähriger Kroate vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf von sexuellem Missbrauch in zwei Fällen gegen eine Minderjährige eingeräumt.

So soll sich der 69-jährige in den Jahren 2000 in Pforzheim und 2002 in Kroatien sexuell an seiner Stiefenkelin vergangen haben. In beiden Fällen blieb es allerdings beim Versuch. Nachdem der Angeklagte am ersten Verhandlungstag nicht erschienen war, hatte das Gericht einen Haftbefehl erlassen. Dieser wurde von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik zu Beginn der zweiten Verhandlung aufgehoben, da das geforderte Attest eingegangen war. Das Gericht kam nach Verhandlungsbeginn der Bitte von Verteidiger Mathias Bürckle um eine Verständigung nach. In dieser hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ebenso hatte Weik Kontakt mit der Geschädigten aufgenommen. Diese akzeptierte die Inhalte der Verständigung. Verteidiger Bürckle betonte dabei, dass der Geschädigten deshalb eine Aussage vor Gericht erspart bleibt. Diese hatte sie im August 2016 bei der Polizei gemacht, sie wurde von Richter Weik verlesen.

Mehr über den Prozess lesen Sie am Freitag, 22. November, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.