Pforzheim/Karlsruhe. Es bleibt dabei: Stefan G. (Name geändert), der Samuraimörder, kommt nicht vor Ablauf von weiteren fünf Jahren auf freien Fuß. Der Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe unter Vorsitz von Eric Werner ist rechtskräftig.
Dies bestätigte Pressesprecherin Carolin Kley auf PZ-Anfrage. Der Anwalt des Mörders hatte Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt, doch diese wieder zurückgenommen. Stefan G., damals 24 Jahre alt, hatte im September 2003 im Versandhaus Bader ein Blutbad angerichtet, eine Frau getötet und weitere Frauen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Das Schwurgericht hatte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und wegen der besonderen Schwere der Schuld Sicherungsverwahrung angeordnet.

